RADIO
Umschreibung
Radioapparat, Gerät für den Empfang und die Übertragung von Wort und Ton
Definition
Radio steht für Rundfunkgerät, -empfänger, Radioapparat, aber auch für Rundfunk, Hörfunk (als die durch das Rundfunkgerät verkörperte Einrichtung zur Übertragung von Darbietungen in Wort und Ton).
Klassifizierung
Gebärden-Status:
Anerkannt
Kategorien:
Veranstaltung/Medien
Dialekte: BE,BS,SG
Beispiel
Im Vergleich zu heute haben die Leute das Radio früher mehr genutzt.